Zahnärztlicher Krallenbohrer zum Entfernen abgebrochener Schrauben
Beschreibung1
Beschreibung2
Der Bohrer besteht aus unbehandeltem Wolframstahl, ist schwarz und unbeschichtet. Er verfügt über lasergravierte Markierungen zur Identifizierung. Der Markierungsabstand beträgt jeweils einen Millimeter. Der Bohrerkörper ist in verschiedenen Farben erhältlich, um die Größenunterscheidung zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Größen unterschiedliche Farben aufweisen. Jeder Rückwärtsbohrer wird mit einem Silikonring zur Tiefenmarkierung geliefert. Mithilfe von Röntgenbildern kann die Position der abgebrochenen Schraube lokalisiert werden.
Aufgrund der hohen Bohrgeschwindigkeit und des extrem harten Materials des Bohrers muss dieser in Verbindung mit einer Bohrschablone verwendet werden, um eine vertikale und stabile Fixierung der Schablone am oberen Teil des Implantats zu gewährleisten. Der maximale Überstand des Rückwärtsbohrers beträgt in Verbindung mit der Schablone ca. 7 mm. Dies ist geeignet, um abgebrochene Schrauben unterhalb der Sechskantstruktur im Implantat zu entfernen. Befindet sich die abgebrochene Schraube oberhalb der Sechskantstruktur, kontaktieren Sie uns bitte bezüglich unserer Schraubenzange.
Die drei Wolframstahl-Rückwärtsbohrer haben Bohrungsdurchmesser von 1,0 mm, 1,2 mm und 1,4 mm, die metrischen Schraubengrößen von 1,8 mm, 2,0 mm bzw. 2,5 mm entsprechen. Der Bohrkopf ist speziell dafür konstruiert, Gewinde in die Oberfläche der abgebrochenen Schraube zu schneiden und so ein neues Gewinde zu formen. Die Bohrtiefe liegt üblicherweise zwischen 1 mm und 2 mm. Beim Ansetzen des Bohrers an die Oberfläche der abgebrochenen Schraube sollte der Anwender einen angemessenen Druck ausüben und die Veränderung des Gewindes beobachten. Der Bohrer zeichnet sich durch eine gute Gewindeschneidleistung aus.
Ärzte sollten zur Kühlung Kochsalzlösung verwenden und die Bohrspäne umgehend entfernen. Der Bohrer sollte grundsätzlich nicht wiederverwendet werden, kann aber desinfiziert und wiederverwendet werden, sofern die Schneidleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
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